Basierend auf den rechtlichen Grundlagen der UN Behindertenkonvention und des Bayerischen Erziehungs-und Unterrichtsgesetzes (BayEuG) können Schulkinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam in Regelschulen unterrichtet werden.
Damit in dieser besonderen Schulsituation das gemeinsame Lernen zum Wohle aller Kinder gelingen kann, halten wir eine frühe Kontaktaufnahme mit unserer Schule für sehr wichtig.
In einem Beratungsgespräch werden dann realistisch Fördermöglichkeiten und unterstützende Maßnahmen (z.B. durch eine Schulbegleitung oder den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst) erörtert.
Weitere Informationen finden Sie unter km.bayern.de Stichwort Inklusion.
In enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem sog. MSD, mobilen sonderpädagogischen Dienst, der Franziskus Schule Gersthofen, können wir besondere Situationen so für Schüler und Eltern entschärfen und das Lernen an einer staatlichen Grundschule wie unserer ermöglichen und erfolgreich begleiten.