Wenn Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann, benachrichtigen Sie bitte die Klassenlehrkraft umgehend, indem Sie Ihr Kind vor 07.45 Uhr per Elternnachricht entschuldigen.
Bei längeren Erkrankungen (ab 3 Tagen) ist ein ärztliches Attest erforderlich, das während der Fehlzeit im Sekretariat abgegeben wird.
Eine ansteckende Krankheit oder auch das Auftreten von Läusen bitte dringend mitteilen, damit eine weitere Ansteckung vermieden werden kann!
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Kinder mit milden Erkältungssymptomen (leichter Schnupfen, gelegentlicher Husten) dürfen nur mit negativen Test die Schule besuchen.
Kranke Schüler mit Fieber, Husten, Hals und - oder -Ohrenschmerzem, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen NICHT in die Schule. Ihr Kind darf erst wieder in die Schule, wenn es 24 h symptomfrei ist. Eine Rückkehr in die Schule ist dann nur mit negativen PCR- oder POC-Test möglich.
Arzttermine vereinbaren Sie bitte außerhalb der Unterrichtszeiten.
Dringende Ausnahmefälle sprechen Sie bitte vorher mit der zuständigen Klassenlehrerin ab.
Bitte haben Sie Verständnis, dass für Urlaubsreisen keine Schulbefreiung erteilt werden darf.
Befreiungen aus persönlichen Gründen sind mit der Klassenlehrkraft (bei 1 Tag) oder mit der Schulleitung (länger als 1 Tag) abzusprechen!
Bitte verwenden Sie dazu das Formular "Befreiung vom Unterricht" unter diesem Menüpunkt! Vielen Dank!