Der Elternbeirat vertritt und unterstützt die Eltern in ihren Anliegen, beispielsweise, wenn es um pädagogische Fragen, die Renovierung oder um die technische Ausstattung der Schule geht.
Daneben begleitet der Elternbeirat aufmerksam alle Entwicklungen und konnte speziell im Bereich Sicherheit eine deutliche Verbesserung der Situation vor der Schule erreichen.
Im September 2025 wurde der Elternbeirat neu gewählt.
Vorsitzende:
Stellvertreterin :
Mitglieder des Elternbeirates 2023/2024 sind:
Herr Knöpfle , Frau Seidl, Frau Cosenza, Frau Salzer, Frau Vahedi, Frau Wiedemann, Herr Klose, Frau Wilhelm, Herr Janota, Frau Gabriel, Frau Albarkawi Alhanbali
Sie erreichen den Elternbeirat über die neue Email Adresse: elternbeirat.steppach@gmx.de
Viel Freude bei Ihrer Arbeit!
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Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften in gemeinsamer Verantwortung für die Bildung und Erziehung der Schüler vertiefen (Schulgemeinschaft)
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Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler wahren
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Wünsche und Anregungen der Eltern beraten
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Begründete Anträge auf Anberaumung einer weiteren Klassenelternversammlung, die der Schulleiter einberuft. Darüber hinaus kann der Elternbeirat von sich aus auch andere Veranstaltungen für
Eltern und Schüler der gesamten Schule, einzelner Jahrgangsstufen oder Klassen einberufen. Keine Teilnahmepflicht für Schulleiter und Lehrkräfte
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Einvernehmen bei Veranstaltungen, die die Zusammenarbeit von Schule und Erziehungsberechtigten betreffen.
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Einvernehmen bei Erhebungen, die sich an die Erziehungsberechtigten wenden.
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Unsere Klassenelternsprecher 2025/2026
Klasse | Elternsprecher |
1a |
Frau Essler Frau Potolidis |
1b |
Frau Uhl Frau Kühnel |
2a |
Frau Wiedemann Frau Raffler |
2b |
Frau Gubisch Frau Ellenrieder |
3a |
Frau Schmid Frau Gubisch |
3b |
Frau Diehl Frau Knöpfle |
4a |
Frau Schwarz Frau Bouguermouth |
4b |
Herr Eke Herr Gabriel |
Aufgaben
Der Klassenelternsprecher (KES) nimmt die Belange der Eltern der Schüler seiner Klasse wahr, analog dem Elternbeirat, der die Belange der Eltern der Schüler einer Schule
wahrnimmt:
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Vertrauensverhältnis zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrkräften vertiefen.
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Interesse und Verantwortung der Erziehungsberechtigten für die Erziehung und Bildung ihrer Kinder wahren und pflegen.
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Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Erziehungsberechtigten mit den jeweiligen Lehrkräften oder dem Klassenleiter besprechen.
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Zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrkräften vermitteln; dabei soll vor allem auf persönliche Aussprache der Betroffenen hingewirkt werden. Es ist jedoch nicht Aufgabe des KES, Beschwerden
der Erziehungsberechtigten entgegenzunehmen, zu beraten und weiter zu verfolgen; sondern er muss die Erziehungsberechtigten an den Schulleiter ggf. an das Staatliche Schulamt verweisen.
nach Art. 65 (2) BayEUG
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