erster Ferientag | letzter Ferientag | |
Herbstferien |
Montag, 28.10.2024 | Freitag, 1.11.2024 + Mittwoch, 20.11.2024 |
Weihnachtsferien | Montag, 23.12.2024 | Montag, 6.1.2025 |
Winterferien | Montag, 3.03.2025 | Freitag, 7.3.2025 |
Osterferien |
Montag, 14.04.2025 |
Freitag, 25.04.2025 |
Maifeiertag |
Donnerstag, 01.05.2024 |
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Christi Himmelfahrt |
Donnerstag, j29.05. 2025 |
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Pfingstferien |
Dienstag, 10.06.2025 |
Freitag, 20.06.2025 |
Sommerferien |
Montag, 28.07.2025 |
Montag, 8.09.2025 |
*Grundsätzlich kann ein Schüler nur in dringenden Fällen beurlaubt werden (§ 36 VSO). Dazu stellen die Erziehungsberechtigten rechtzeitig vorher einen schriftlichen Antrag an die Schulleitung. Da Reise- und Urlaubstermine nicht als dringende Ausnahmefälle anerkannt werden, bitte ich Sie, Ihre Urlaubsplanungen nach der Ferienregelung zu richten. Nicht christliche religiöse Feiertage werden nach schriftlichem Antrag genehmigt.
von | bis | |
KW 42 |
14.10.24 |
16.10.24 |
KW 45 |
4.11.24 | 8.11.24 |
KW 2 |
6.1.25 |
10.1.25 |
KW 11 | 10.3.25 | 14.3.25 |
*Die probenfreien Zeiten gelten für die Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufen verbindlich. Die Termine der schriftlichen Probearbeiten werden eine Woche vorher angekündigt.
Weitere Information zu Proben, Zeugnissen und Notengebung
Die probenfreien Zeiten gelten für die Schülerinnen und Schüler der vierten Jahrgangsstufen verbindlich.
Da wir in zwei Jahrgangskombinationen unterrichten, weitet sich für uns diese Bestimmung aus Fairnessgründen auch auf die dritten Jahrgangsstufen aus.
Die Termine der schriftlichen Probearbeiten werden eine Woche vorher schriftlich angekündigt.
Für mündliche und praktische Leistungsnachweise gelten diese Bestimmungen nicht.
Der Richtwert zur Anzahl der Proben bis zum Übertrittszeugnis beträgt 12+5+5 für Deutsch, Mathematik und HSU; die reelle Zahl legt die Schule intern fest.
Näheres dazu erfahren Sie am 1. Elternabend.
In den Fächern Deutsch und Mathematik erfolgt die Gewichtung der Teilbereiche gleichwertig.
Die Gewichtung der schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen erfolgt im Verhältnis 2:1:1.
Die Probearbeiten beinhalten in der Regel die vier Anforderungsstufen (Reproduktion –Reorganisation – Transfer – Problemlösung).
Die Leistungen werden nach den Notenstufen bewertet, die im BayEUG Art. 52 verbindlich grundgelegt sind.
Die Notenverteilung erfolgt nach einem verbindlichen Notenschlüssel (ISB).
Die SchülerInnen der 4. Klasse erhalten im Januar ein Informationsblatt zu ihrem Leistungsstand; im Mai dann das Übertrittszeugnis. Ein Zwischenzeugnis erhalten sie nicht.
In den Jahrgangsstufen 1 – 3 finden die Lernentwicklungsgespräche statt; diese ersetzen die Zwischenzeugnisse. Die Schülerinnen und Schüler der dritten Klassen erhalten zum Zwischenzeugnis-Termin zusätzlich ein Notenblatt.
Einzelheiten erfahren Sie rechtzeitig von den Lehrkräften.
Hausaufgaben
Sowohl im Hort als auch in der Mittagsbetreuung findet regelmäßig eine Hausaufgabenzeit statt.
In enger Zusammenarbeit mit den Erzieherinnen, den Lehrkräften und der Schulleitung wurden folgende Vereinbarungen getroffen: