Grundschule Steppach
Grundschule Steppach

Ferien, Proben, Hausaufgaben

Ferientermine im Schuljahr 2024/2025

 

  erster Ferientag letzter Ferientag

Herbstferien

Montag, 28.10.2024 Freitag, 1.11.2024 + Mittwoch, 20.11.2024
Weihnachtsferien Montag, 23.12.2024 Montag, 6.1.2025
Winterferien Montag, 3.03.2025 Freitag, 7.3.2025

Osterferien

Montag, 14.04.2025

Freitag, 25.04.2025

Maifeiertag

Donnerstag, 01.05.2024

 

Christi Himmelfahrt

Donnerstag, j29.05. 2025

 

Pfingstferien

Dienstag, 10.06.2025

Freitag, 20.06.2025

Sommerferien

Montag, 28.07.2025

Montag, 8.09.2025

 

*Grundsätzlich kann ein Schüler nur in dringenden Fällen beurlaubt werden (§ 36 VSO). Dazu stellen die Erziehungsberechtigten rechtzeitig vorher einen schriftlichen Antrag an die Schulleitung. Da Reise- und Urlaubstermine nicht als dringende Ausnahmefälle anerkannt werden, bitte ich Sie, Ihre Urlaubsplanungen nach der Ferienregelung zu richten. Nicht christliche religiöse Feiertage werden nach schriftlichem Antrag genehmigt.

Probenfreie Zeiten im Schuljahr 2023/24      (Nur für die 4. Jgst.*, Übertritt!)

  von bis

KW 42

          14.10.24

       16.10.24

KW 45

4.11.24 8.11.24
KW 2

6.1.25

10.1.25
KW 11 10.3.25 14.3.25
     

*Die probenfreien Zeiten gelten für die Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufen verbindlich. Die Termine der schriftlichen Probearbeiten werden eine Woche vorher angekündigt.

Weitere Information zu Proben, Zeugnissen und Notengebung

 

Die probenfreien Zeiten gelten für die Schülerinnen und Schüler der vierten Jahrgangsstufen verbindlich.

Da wir in zwei Jahrgangskombinationen unterrichten, weitet sich für uns diese Bestimmung aus Fairnessgründen auch auf die dritten Jahrgangsstufen aus.

Die Termine der schriftlichen Probearbeiten werden eine Woche vorher schriftlich angekündigt.

Für mündliche und praktische Leistungsnachweise gelten diese Bestimmungen nicht.

 

Der Richtwert zur Anzahl der Proben bis zum Übertrittszeugnis beträgt 12+5+5 für Deutsch, Mathematik und HSU; die reelle Zahl legt die Schule intern fest.

Näheres dazu erfahren Sie am 1. Elternabend.   

          

In den Fächern Deutsch und Mathematik erfolgt die Gewichtung der Teilbereiche gleichwertig.

Die Gewichtung der schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen erfolgt im Verhältnis 2:1:1.

 

Die Probearbeiten beinhalten in der Regel die vier Anforderungsstufen (Reproduktion –Reorganisation – Transfer – Problemlösung).

 

Die Leistungen werden nach den Notenstufen bewertet, die im BayEUG Art. 52 verbindlich grundgelegt sind.

Die Notenverteilung erfolgt nach einem verbindlichen Notenschlüssel (ISB).

 

Die SchülerInnen der 4. Klasse erhalten im Januar ein Informationsblatt zu ihrem Leistungsstand; im Mai dann das Übertrittszeugnis. Ein Zwischenzeugnis erhalten sie nicht.

 

In den Jahrgangsstufen 1 – 3 finden die Lernentwicklungsgespräche statt; diese ersetzen die Zwischenzeugnisse. Die Schülerinnen und Schüler der dritten Klassen erhalten zum Zwischenzeugnis-Termin zusätzlich ein Notenblatt.

 

 

Einzelheiten erfahren Sie rechtzeitig von den Lehrkräften.

 

Hausaufgaben

 

Sowohl im Hort als auch in der Mittagsbetreuung findet regelmäßig eine Hausaufgabenzeit statt.

In enger Zusammenarbeit mit den Erzieherinnen, den Lehrkräften und der Schulleitung wurden folgende Vereinbarungen getroffen:

 

  1. Unter Aufsicht der jeweiligen Betreuerinnen erledigen die Kinder ihre Hausaufgaben selbstständig und in ruhiger Atmosphäre.
  2. Die Inhalte der Hausaufgaben sind im Unterricht erarbeitet bzw. die Arbeitsweisen den Kindern vertraut, so dass diese in der Regel von den Schülerinnen und Schülern ohne Hilfe abgeleistet werden können.
  3. Selbstverständlich steht das Betreuungspersonal für Fragen oder Unterstützung bereit, wenn es erforderlich ist, erledigt aber nicht mit dem einzelnen Kind die Hausaufgaben. 
  4. Das Betreuungspersonal ist nicht dazu angehalten, Hausaufgaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen; es werden lediglich Hinweise in dieser Richtung ausge-sprochen. Nicht erledigte Hausaufgaben sind zu Hause fertigzustellen.
  5. Das Lernen von Gedichten, das Einüben von Lesetexten oder Einmaleinsreihen kann im Hort/Mittagsbetreuung nicht geleistet werden. 
  6. Den Eltern obliegt nach dem BayEUG Art.76 die gewissenhafte Erfüllung der schulischen Aufgaben und damit auch die der Hausaufgaben.

Termine und Neuigkeiten

Aktuelle Termine finden Sie ab sofort auch im Kalender Ihres Elternkontos bei Elternnachricht.

 

Kontakt:

sekretariat@steppach.schule

Sekretariat

Frau Gschwilm

Telefon: 0821/ 480031-0

Montag  10.45 - 13.30

Dienstag  7.30 - 13.00

Donnerstag 7.30 - 10.30

Freitag 11-00 - 13.00

 

Hausmeister
Herr Gutmayr

0173/ 2948250

 

 

 

Bayern braucht ElternMitWirkung

- ein Portal für Eltern -

www.elternmitwirkung.bayern

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