Wichtige Information!
Auch in diesem Schuljahr werden samtliche Elternbriefe, wie mit Ihrer Einverständniserklärung aktiv befürwortet haben, über elternnachricht.de verschickt.
Dazu bitten wir nur noch die Eltern der Erstklasskinder um ihre Einwilligung. Von den anderen Eltern gehen wir von den Angaben aus, die sie im letzten Schuljahr gemacht haben.
Sollten Sie eine Änderung wünschen, teilen Sie diese bitte dem zuständigen Klassenlehrer mit.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe, die Papierflut auf diese Art und Weise eindämmen zu können.
Den aktuellen Elternbrief sowie weitere wichtige Information finden Sie unter Downloads.
Weiterhin finden Sie wichtige Informationen, die aus den alten Elternbriefen entnommen sind, jedoch ihre Gültigkeit über das gesamte Schuljahr besitzen!
Notfallblatt/ Datenschutzerklärung
Zu Beginn des Schuljahres erhalten Sie ein Notfallblatt, was Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse zuverlässig ausfüllen. So können wir Sie jederzeit erreichen, wenn Ihr Kind während des Unterrichts erkrankt oder ein Unfall geschieht. Selbstverständlich unterliegen Ihre Daten dem gesetzlichen Datenschutz, wie alle Daten innerhalb der Schule.
Weiterhin bitten wir Sie auf der Rückseite die Erklärung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten zu unterschreiben.
Krankmeldung von Schülern
Ist ein/e Schüler/in verhindert, am Unterricht teilzunehmen, so verständigen Sie bitte umgehend die Schule. Teilen Sie uns die Abwesenheit möglichst bereits vor Unterrichtsbeginn per Elternnachricht mit und geben Sie auch den Grund des Fernbleibens an. Ab dem dritten Tag der Abwesenheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Übertragbare Krankheiten müssen der Schule schnellstmöglich mitgeteilt werden, um das Risiko der Ansteckung so gering wie möglich zu halten.
Bitte beachten Sie auch die Informationen im Falle von Infektionskrankheiten und des Auftretens von Kopfläusen (auch auf unserer Internetseite)!
Beurlaubung / Befreiung von Schülern
Unterrichtsbefreiungen von einem Tag können Sie mit der Klassenlehrkraft absprechen. Sind es mehrere Tage, so ist ein schriftlicher Antrag mit Begründung an die Schulleitung erforderlich.
Unterrichtsbefreiungen zum Zweck der Urlaubsplanung können grundsätzlich nicht erteilt werden! Religiöse Feiertage berücksichtigen wir nach schriftlichem Antrag selbstverständlich!
Schülerunfallversicherung
Nach einem Unfall in der Schule oder auf dem Schulweg informieren Sie uns bitte umgehend. Es wird von uns eine Unfallmeldung ausgefüllt bzw. weitergeleitet. Melden Sie uns den zuerst in Anspruch ge-nommenen Arzt, Zahnarzt oder das Krankenhaus, damit geklärt ist, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Die Erklärung schließt eine spätere Rechnungsstellung für die Behandlung als Privatpatient aus.
Fahrrad, Roller, Kickboard
Auch wenn Ihr Kind geschickt und sicher Rad oder Roller fährt, heißt das noch nicht, dass es sich auch sicher im Straßenverkehr bewegen kann. Immer wieder sind gefährliche Situationen rund um das Schulhaus zu beobachten. Die Straße wird ohne den Verkehr zu beachten oft gedankenlos überquert, es fehlt an Rücksicht Fußgängern gegenüber. Die Kinder bringen sich so immer wieder in Gefahr, was uns große Sorgen macht.
Laut Auszug der GUV dürfen auch Grundschulkinder mit Rädern oder Rollern zur Schule fahren. Die Verantwortung, ob das Kind den Weg sicher bewältigen kann, liegt bei den Erziehungsberechtigten. Wir empfehlen, die Kinder erst nach Ablegen der Fahrradprüfung in der vierten Klasse selbstständig mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen oder sie entsprechend zu begleiten.
Beachten Sie in jedem Fall die erforderlichen Sicherheitsaspekte: reflektierende Kleidung,Vorsicht bei Dämmerung und eingeschränkten Straßen- und Sichtverhältnissen,Tragen eines Helms!
Parksituation vor der Schule
Wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule fahren oder dort abholen, parken Sie bitte nicht im Eingangsbereich der Schule, vor dem Tor oder im Haltebereich der Busse. Denken Sie daran, dass die Sicht der Kinder ihrer Körpergröße wegen eine andere ist als Ihre eigene und beim Überqueren der Straße durch die Autos erheblich eingeschränkt wird. Hier ist eine unnötige Gefährdung unbedingt zu vermeiden! Halteverbotsschilder sind daher aufgestellt!
Vereinbaren Sie einen Treffpunkt in einer Seitenstraße oder hinter der Bushaltestelle, wenn das Bringen oder Holen mit dem Auto notwendig sein sollte!
Schulweghelfer sind seit letztem Schuljahr tätig und sichern den Überweg an der Kolpingstraße besonders für die ersten Klassen. Wenn Sie selbst Schulweghelfer werden wollen, melden Sie sich bitte bei den Lehrern oder der Schulleitung.
Sportunterricht
Bitte achten Sie an den Sporttagen darauf, dass Ihr Kind so gekleidet ist, dass es sich selbst schnell umziehen kann. Bei 45 Minuten Unterricht ist die Zeit zu knapp, dass sich die Lehrkraft mit Dingen aufhält, wie Knöpfe öffnen, Schuhe binden oder Ohrringe abkleben! Der Turnbeutel enthält feste Turnschuhe, Turnkleidung und Haargummis, ev. Abkleber für die Ohrringe; sollten die Mädchen nicht auf Schmuck verzichten wollen, sollte dieser leicht abnehmbar sein! In die Badetasche gehört neben der Badekleidung das Handtuch, ein Bürste und ev. ein Fön.
Sollte Ihr Kind gesundheitlich eingeschränkt sein (z. B. Asthma), bitte ich Sie, die Sportlehrkraft darüber zu informieren.